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22.08.2012

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Ohne Herz für neue Biogasanlagen

Ablehnendes Votum in Märkisch Luch

MÖTHLOW - Der Bau von Biogasanlagen bleibt eine attraktive Sache. Im Amt Nennhausen gibt es mittlerweile einige dieser Anlagen. Eine weitere soll in Möthlow entstehen. Geht es nach der Gemeindevertretung Märkisch Luch, wird es diese Biogasanlage nicht geben. Bei einer Sitzung in der vergangenen Woche gab es zahlreiche Fragen der Gemeindevertreter, die unbeantwortet blieben. So wurde in erster Linie die Befürchtung geäußert, die Anlage werde mit Stoffen beschickt, die von weiter her angefahren werden. „Wir sehen ja in Nennhausen, was es bedeutet, wenn auf einmal Lastwagen durch den Ort fahren und die Ruhe empfindlich gestört ist.“ Außerdem gebe es in der Vorlage Ungereimtheiten, so sei auch davon die Rede, dass die Biogasanlage mit Hühnerkot beschickt werden könne. Schließlich gebe es problematische Aussagen zu der Frage, ob die Türen der Anlage geschlossen bleiben. Bei der Gemeindevertretersitzung gab es auch Fürsprecher. Wenn man es mit der Energiewende ernst meine, dann müsse man auch den Bau von Biogasanlagen akzeptieren.

Für die Biogasanlage gibt die Gemeindevertretung nur das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“. Dabei hat sich auch die Gemeindevertretung an die Planvorgaben zu halten. Will heißen: wenn im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan alle Vorgaben für eine Biogasanlage gegeben sind und der Bauantrag diesen Vorgaben entspricht, dann kann das „gemeindliche Einvernehmen“ schon von Rechts wegen nicht verweigert werden.

In Märkisch Luch lehnte die Gemeindevertretung das gemeindliche Einvernehmen ab. Sollte der Investor dennoch alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt haben, so kann das Bauordnungsamt des Kreises das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Letztendlich habe die Entscheidung der Gemeindevertretung keinen Einfluss auf die Frage, ob die Anlage gebaut wird oder nicht. (wil)


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