HAVELLAND - Asylbewerber im Havelland erhalten seit August mehr Geld. Bekam ein alleinstehender Asylbewerber bislang monatlich 225 Euro, müssen es seit dem 1. August 346 Euro sein. Die Zahlung für die Asylbewerber orientiert sich künftig an den Leistungen für Hartz-IV-Empfänger.
Der Landkreis Havelland war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli zu der Erhöhung der Sätze verpflichtet. Das Gericht befand, dass die Höhe der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegen das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ verstößt. Die Richter monierten, dass Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland seit Jahren viel zu wenig Geld bekommen. Die Sätze waren seit 1993 nicht mehr erhöht worden.
Für Ehe- und Lebenspartner gilt der abgestufte Satz von 310 Euro im Monat. Kinder zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 268 Euro, Kinder von sieben bis 14 Jahren bekommen 237 Euro und Kinder unter sechs Jahren 205 Euro. Asylbewerbern, die im Übergangsheim in Rathenow wohnen, wird allerdings eine Energiepauschale abgezogen.
Laut Erik Nagel, dem Sprecher der Kreisverwaltung, belasten die erhöhten finanziellen Leistungen für Asylbewerber den Kreishaushalt bis zum Jahresende mit rund 100 000 Euro zusätzlich. Im Havelland lebten mit Stichtag 31. Juli 168 Asylbewerber. Vor einem Jahr waren es noch 133. Die meisten von ihnen stammen aus Afghanistan, Russland, Kenia, Kamerun, Iran und Irak.
Im Landkreis Havelland werden die Leistungen für Asylbewerber getrennt in Gutscheine und Bargeld ausgereicht. Ein Alleinstehener etwa bekommt 134 Euro in bar, den Rest in Gutscheinen. Diese Regelung hat auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bestand, sie stößt aber dennoch nicht überall auf Zustimmung. „Das ist doch diskriminierend“, kritisierte der Kreistagsabgeordnete Siegfried Lück (Die Linke) jüngst im Sozialausschuss. Begründung: Die Gutscheine seien nur in bestimmten Geschäften gültig. Die Asylbewerber könnten also nicht frei entscheiden, wo sie einkaufen wollen. Siegfried Lück will das nicht akzeptieren: „Die Mehrzahl der Landkreise in Brandenburg zahlt alles in bar aus“, sagte er. Auch Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske hatte Ende 2011 geäußert, er wünsche sich, „dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält“.
Die Entscheidung, nach welchem Prinzip in einem Landkreis gezahlt wird, treffe nicht die Landesregierung, sondern der jeweilige Landrat, erwiderte Wolfgang Gall, der Sozialdezernent des Landkreises Havelland. „Gutscheine sind nicht diskriminierend, weil es ein relativ breites Angebot an Händlern gibt.“ Ohnehin betrifft die Regelung auch nur Asylbewerber, die im Heim in Rathenower untergebracht sind. Wer in einer Wohnung lebt, bekomme grundsätzlich Geldleistungen, erklärte Gall. „Wir versuchen nach Möglichkeit, die Menschen in Privatunterkünften unterzubringen.“ (Von Philip Häfner und Bernd Geske)