BRANDENBURG AN DER HAVEL - Fabian K. (20) sieht sich selbst nicht als Nazi. Aber Einwände dagegen, dass er als Nazi bezeichnet wird, hat der junge Mann auf der Anklagebank nicht. Er habe seine politische Einstellung, erzählt der einstige NPD-Kleinfunktionär der Amtsgerichtsdirektorin Adelheid van Lessen in der Verhandlung in dieser Woche.
Wichtiger ist dem jungenhaften Mann mit dem etwas fettigen dunklen Haar etwas anderes. Dass er einem politischen Gegner der Linken grundlos ins Gesicht geschlagen und mit Reizgas besprüht hat, dies sei eine Kurzschlussreaktion gewesen. „Ich bin nicht so ein Typ, der gleich immer zuschlägt“, versichert Fabian K. im Gerichtssaal und erklärt ergänzend: „Mein Gehirn hat mal kurz ausgesetzt.“
Am Morgen des 7. März war der Dachdeckerlehrling Fabian K. so wie Christoph Kühnl (25) in der Ritterstraße aus der Straßenbahn gestiegen. Er verfolgte den Politikstudenten, der im Kreisvorstand der Linken aktiv ist, als dieser in Richtung Altstadt Markt ging. In Höhe der Sparkasse tippte er dem Studenten auf die Schulter. Als der sich umdrehte, hatte er auch schon die Faust des Neonazis an Schläfe und Jochbein.
Fast gleichzeitig zückte Fabian K. sein Hundeabwehrspray und sprühte ihm das Zeug voll in die Augen. „Ich wollte mich mal rächen“, erklärte er den Angriff. Denn in der Vergangenheit hätten Linke ihn mal „provoziert“. Wie genau, diese Frage konnte er nicht beantworten. Christoph Kühnl lief unmittelbar nach dem Angriff, bei dem ein Zeuge dazwischen gegangen war, ins nahe gelegene Büro seiner Partei. Er wusch seine Augen aus und schaffte es schnell, seinen Peiniger im Internet zu identifizieren und dann bei der Polizei anzuzeigen.
Fabian K. räumt den Angriff ein. Er führt einen Motorradunfall und den Tod des Vaters an als Gründe, die zur „Kurzschlussreaktion“ beigetragen hätten. Der Angeklagte behauptete, im Nachhinein tue es ihm leid. Was genau ihm leid tut, diese Frage des Nebenkläger-Anwaltes beantwortete er nicht. Dafür erfährt das Gericht, dass Fabian K. seit 2008 in der rechtsextremen Szene aktiv ist, bis vor kurzem Vize-NPD-Ortsgruppenleiter in der Stadt war und das Amt niederlegte, als der Ortsgruppenleiter aus Brandenburg fortzog. Die Frage, ob die NPD in der Stadt nun führerlos sei, bejahte der junge Mann.
K.’s Pflichtverteidiger Stephan Faust plädiert im Gegensatz zur Staatsanwältin dafür, das Jugendstrafrecht anzuwenden und Fabian K. nicht wegen gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen.
Amtsgerichtsdirektorin van Lessen hat keinen Zweifel, dass der Angriff gegen den Studenten politisch motiviert war. Nach Jugendstrafrecht verwarnt sie Fabian K. und verurteilt ihn wegen Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er 250 Euro an sein Opfer zahlen, das sich von dem Angriff erholt hat. (Von Jürgen Lauterbach)