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31.12.2012

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40 Jahre hinter Gittern

Der „dienstälteste Häftling“ der Mark starb in der JVA Brandenburg / Kinderwagen-Fetischist wurde 1972 wegen Mordes verurteilt

BRANDENBURG/H. - Zehn Fußballweltmeisterschaften und elf olympische Spiele hat Gerold H. hinter Gittern erlebt. Ob er die großen Sportereignisse überhaupt verfolgt hat? So einsam wie er im Gefängnis gelebt hat, so starb Brandenburgs langjährigster Strafgefangener in diesem Jahr an einer Krebserkrankung, wie JVA-Chef Hermann Wachter auf Anfrage bestätigte. 64 Jahre wurde Gerold H. alt. Für ihn bedeutete die 1972 verhängte lebenslange Haftstrafe tatsächlich lebenslänglich. Die letzten 40 Jahre seines Lebens verbrachte er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg.

Nachdem ihn der letzte Brief seines Bruders im Jahr 1986 erreichte, hatte er mehr als 25 Jahre lang keinen Kontakt mehr nach draußen. Die Isolation von anderen Häftlingen war selbst gewählt, so wie das eigenbrötlerische Leben hinter Gittern, das er gar nicht mehr ändern wollte.

Im Jahr 1972 hatte das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) den Walzwerkarbeiter zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Anfangs mag Gerold H. noch auf eine vorzeitige Haftentlassung gehofft haben. Doch schon in den 80er-Jahren bemühte er sich nicht mehr, irgendwann einmal wieder in Freiheit zu kommen. Er lehnte es ab, entsprechende Anträge zu stellen.

Psychologen und Psychiater waren ein rotes Tuch für den Mann mit der Persönlichkeitsstörung und schweren psychischen Fehlentwicklungen. Therapien lehnte er ab. Fachleute waren sich unschlüssig, wie sich Gerold H. in Freiheit verhalten würde. Die Strafaussetzung zur Bewährung hätten sie als ein Experiment gewertet mit einem nicht kalkulierbaren Risiko.

Die Tat, für die der damals 24-Jährige lebenslang ins Gefängnis musste, war schrecklich – und so abseitig wie der ganze Mensch. Die damaligen Gutachter und die Richter charakterisierten den gebürtigen Thüringer als Kinderwagen-Fetischisten.

Tatsächlich konnten ihm seinerzeit offenbar 14 Kinderwagen-Diebstähle nachgewiesen werden. In seinem damaligen Wohnort in Eberswalde griff er sich, immer wenn er Streit mit seiner Frau oder sonstigen Ärger hatte, von irgendwo einen Kinderwagen. Meist hetzte er dann mit dem Diebesgut herum, befriedigte vor dem Kinderwagen seinen Sexualtrieb, demolierte anschließend den Wagen und versenkte ihn im Kanal.

Beim 14. Kinderwagen am 12. Juli 1972 war alles anders. Vor einer Poliklinik entdeckte Gerold H. den Wagen, diesmal lag ein drei Monate alter Säugling drin. Mehr als 14 Kilometer weit lief er mit dem Kind im Wagen durch die Gegend, hob die Kleine sogar in seine Arme und fühlte sich wie ein stolzer Vater.

Auf dem langen Weg befriedigte er sich dreimal selbst vor dem Kinderwagen, ohne Körperkontakt zu der kleinen Ines. Angekommen am Kanal schrie das Kind. Gerold H. würgte die Kleine, bis sie verstummte. Tot war sie aber nicht. „In Vollendung seiner sexuell-perversen Triebreaktion“, so schrieben die Richter, habe er das Fahrgestell des Kinderwagens abmontiert, die Wanne aufgeschlitzt, einen Stein neben den Säugling gelegt, das Mädchen mit einer Decke befestigt und samt Wanne in die Kanalmitte treiben lassen.

Als Sowjetsoldaten die kleine Ines, die heute 40 Jahre alt wäre, eine Stunde später entdeckten, war sie ertrunken. Der Mörder wurde wenige Wochen später gefasst. Jeden sexuellen Hintergrund der Tat hat Gerold H. stets abgestritten. Deshalb therapiert zu werden, das kam für ihn in all den 40 Jahren Gefangenschaft nie in Frage. (Von Jürgen Lauterbach)


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